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Sind wir von NIS2 betroffen? Die Antwort in fünf Minuten

Schwellenwerte, Sektoren, Lieferkette: So prüfen Sie, ob NIS2 für Ihr Unternehmen gilt, und was ab dem Stichtag konkret zu tun ist.

Von René Eck, Geschäftsführer ITSB Deutschland · 23.09.2026

Die kurze Antwort

Sie sind von NIS2 betroffen, wenn Ihr Unternehmen mindestens 50 Mitarbeitende oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz und Bilanzsumme hat und in einem der 18 Sektoren der Richtlinie tätig ist. Kleinere Unternehmen sind betroffen, wenn sie Zulieferer eines betroffenen Unternehmens sind und dieses die Anforderungen vertraglich weitergibt. Das ist bei Industrie, Energie und Gesundheit inzwischen die Regel.

Die 18 Sektoren

Besonders wichtige Einrichtungen: Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarkt, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, IT-Dienste, öffentliche Verwaltung, Weltraum. Wichtige Einrichtungen: Post und Kurier, Abfall, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe (Medizinprodukte, Elektronik, Maschinenbau, Fahrzeugbau), digitale Dienste, Forschung. Das verarbeitende Gewerbe ist der Sektor, der den deutschen Mittelstand am stärksten trifft.

Was ab dem Stichtag gilt

  • Registrierung beim BSI innerhalb von drei Monaten nach Betroffenheit.
  • Risikomanagement nach § 30 BSIG: zehn Maßnahmenbereiche von der Risikoanalyse bis zur Multi-Faktor-Authentifizierung.
  • Meldepflichten: Erstmeldung erheblicher Vorfälle binnen 24 Stunden, Folgemeldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht nach einem Monat.
  • Geschäftsleitung: muss die Maßnahmen billigen, überwachen und regelmäßig an Schulungen teilnehmen. Sie haftet persönlich.

Was Sie diese Woche tun können

Erstens die Betroffenheit schriftlich festhalten, mit Begründung. Zweitens die zehn Maßnahmenbereiche gegen den eigenen Stand prüfen. Drittens ein Notfallhandbuch mit Meldeablauf anlegen, denn die 24 Stunden laufen ab dem Moment, in dem Sie den Vorfall bemerken. Der NIS2-Selbstcheck in ITSB-OS führt durch alle drei Schritte und erzeugt aus jeder Lücke eine Maßnahme mit Verantwortlichem.

FAQ

Kurz beantwortet

Gilt NIS2 auch für Unternehmen unter 50 Mitarbeitenden?

Direkt nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei bestimmten digitalen Diensten. Indirekt ja: Als Zulieferer eines betroffenen Unternehmens werden Sie vertraglich zu vergleichbaren Maßnahmen verpflichtet.

Was droht bei Verstößen?

Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Umsatzes für besonders wichtige Einrichtungen, bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent für wichtige Einrichtungen. Dazu die persönliche Haftung der Geschäftsleitung.

Brauche ich ein ISO-27001-Zertifikat für NIS2?

Nein, aber ein ISMS nach ISO 27001 deckt die organisatorischen Pflichten weitgehend ab. Wer beides will, mappt die Kontrollen einmal und weist sie doppelt nach.

Prüfen statt vermuten

Der passende Selbstcheck zeigt in zehn Minuten, wo Ihr Unternehmen bei genau diesem Thema steht.